Die Vertragsstaaten gew?hren einander die weitestgehende Hilfe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren in Bezug auf die in Artikel?2 genannten Straftaten, einschlie?lich der Hilfe bei der Beschaffung der in ihrem Besitz befindlichen und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel.
締約國之間應(yīng)就涉及第2條所述罪行進(jìn)行
刑事調(diào)查或提起
刑事訴訟或引渡程序提供最大程度
助,
括
助取得締約國所掌握、為提起這些程序所需
證據(jù)。
,大規(guī)模







