Der Ausschuss übermittelt, wenn er dies für angebracht h?lt, den Sonderorganisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen und anderen zust?ndigen Stellen Berichte der Vertragsstaaten, damit ein darin enthaltenes Ersuchen um fachliche Beratung oder Unterstützung oder ein darin enthaltener Hinweis, dass ein diesbezügliches Bedürfnis besteht, aufgegriffen werden kann; etwaige Bemerkungen und Empfehlungen des Ausschusses zu diesen Ersuchen oder Hinweisen werden beigefügt.
五. 委員會應(yīng)當(dāng)在其認(rèn)為適當(dāng)時,把締約國的報告轉(zhuǎn)交聯(lián)合國專門機構(gòu)、基金和方案以及其他主管機構(gòu),以便處理報告中就技術(shù)咨詢或協(xié)助提出的請求或表示的需要,同時附上委員會可能對這些請求或需要提出的意見和建議。